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Raub Anwalt Stuttgart

Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Michael Erath Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Tel.: 0711 627 6699 2 Fax: 0711 627 6699 3 Mobil: 0176 4444 5872 kanzlei@ra-erath.de Anschrift: Kanzlei Erath Augustenstraße 12 70178 Stuttgart

Raub § 249 StGB

Raub Anwalt Stuttgart hilft Ihnen schnell bei einem Raub Vorwurf. Der Raub gehört zu den schweren Straftaten und ist ein Verbrechen. Dies bedeutet, daß bei einer Verurteilung wegen Raub mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu rechnen ist. Es besteht die gute Möglichkeit, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Gerade bei Raub ist es ratsam, einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren. Der Rechtsanwalt muss darauf hinzuwirken, dass nur ein minderschwerer Fall angenommen wird. Dies macht dann eine Strafaussetzung zr Bewährung sehr viel wahrscheinlicher. Hier der Gesetzeswortlaut:
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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