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Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath

Anklage im Strafrecht

Michael Erath Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Tel.: 0711 627 6699 2 Fax: 0711 627 6699 3 Mobil: 0176 4444 5872 kanzlei@ra-erath.de Anschrift: Kanzlei Erath Augustenstraße 12 70178 Stuttgart
Die Anklage wird in einem Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft erhoben, wenn ein hinreichenden Tatverdacht besteht und die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat.

Die Anklage ist Beginn des

Gerichtsverfahrens

Spätestens bei erhalt der Anklage sollte ein Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Strafrecht Stuttgart mit der Verteidigung beauftragt werden. Für den Bereich des Strafrechtes gilt, dass eine angeklagte prozessuale Tat (Anklage) durch ein rechtskräftiges Urteil grundsätzlich endgültig rechtlich bewertet ist. Der Tatvorwurf wie er in der Anklage steht ist damit für weitere Prozesse nicht mehr verwertbar – es liegt insofern ein Strafklageverbrauch vor. So kann ein Täter, der rechtskräftig wegen eines Totschlags verurteilt wurde, nicht nach Abschluss des Verfahrens noch einmal wegen Mordes an derselben Person verurteilt werden, wenn die Mordmerkmale später erst festgestellt werden. Der Grundsatz gilt immer nur in Bezug auf eine konkrete Tat. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht um Ihre Anklage zu überprüfen!
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Weiterhelfen kann Ihnen nur ein Fachanwalt für Strafrecht!!

Dieser auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt, setzt sich in Ihrem Interesse mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht auseinander.
Die Anklage wird in einem Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft erhoben, wenn ein hinreichenden Tatverdacht besteht und die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat.

Die Anklage ist Beginn des

Gerichtsverfahrens

Spätestens bei erhalt der Anklage sollte ein Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Strafrecht Stuttgart mit der Verteidigung beauftragt werden. Für den Bereich des Strafrechtes gilt, dass eine angeklagte prozessuale Tat (Anklage) durch ein rechtskräftiges Urteil grundsätzlich endgültig rechtlich bewertet ist. Der Tatvorwurf wie er in der Anklage steht ist damit für weitere Prozesse nicht mehr verwertbar – es liegt insofern ein Strafklageverbrauch vor. So kann ein Täter, der rechtskräftig wegen eines Totschlags verurteilt wurde, nicht nach Abschluss des Verfahrens noch einmal wegen Mordes an derselben Person verurteilt werden, wenn die Mordmerkmale später erst festgestellt werden. Der Grundsatz gilt immer nur in Bezug auf eine konkrete Tat. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht um Ihre Anklage zu überprüfen!