Anklage Anwalt Stuttgart
Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Anklage im Strafrecht
Weiterhelfen kann Ihnen nur ein Fachanwalt für Strafrecht!!
Dieser auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt, setzt sich
in Ihrem Interesse mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht
auseinander.
Die Anklage wird in einem Strafverfahren
von der Staatsanwaltschaft erhoben, wenn ein
hinreichenden Tatverdacht besteht und die
Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass ein
Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat.
Die Anklage ist Beginn des
Gerichtsverfahrens
Spätestens bei erhalt der Anklage sollte ein Fachanwalt
für Strafrecht, Rechtsanwalt Strafrecht Stuttgart
mit der Verteidigung beauftragt werden.
Für den Bereich des Strafrechtes gilt, dass eine
angeklagte prozessuale Tat (Anklage) durch ein
rechtskräftiges Urteil grundsätzlich endgültig
rechtlich bewertet ist.
Der Tatvorwurf wie er in der Anklage steht ist
damit für weitere Prozesse nicht mehr verwertbar –
es liegt insofern ein Strafklageverbrauch vor.
So kann ein Täter, der rechtskräftig wegen eines
Totschlags verurteilt wurde, nicht nach Abschluss
des Verfahrens noch einmal wegen Mordes an
derselben Person verurteilt werden, wenn die
Mordmerkmale später erst festgestellt werden.
Der Grundsatz gilt immer nur in Bezug auf eine
konkrete Tat.
Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht um
Ihre Anklage zu überprüfen!