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Cybercrime Anwalt Stuttgart

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Michael Erath Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Tel.: 0711 627 6699 2 Fax: 0711 627 6699 3 Mobil: 0176 4444 5872 kanzlei@ra-erath.de Anschrift: Kanzlei Erath Augustenstraße 12 70178 Stuttgart
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Cybercrime Anwalt Stuttgart

Was ist Cybercrime

Cybercrime / Internetkrimminalität umfasst die Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten (Cybercrime im engeren Sinne) oder die mittels dieser Informationstechnik begangen werden (Cypercrime im weiteren Sinne. Zu Cybercrime im engeren Sinn zählt das BKA: Ausspähen, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen Computerbetrug, Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten Computersabotage Datenveränderung Fälschung beweiserheblicher Daten Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB) Zur Computerkriminalität im weiteren Sinne zählen: alle Ausprägungen digitaler Erpressung Urheber- und Markenrechtsrechtsverletzung unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels der Vertrieb verbotener Substanzen der Austausch von kinderpornographischen Darstellungen oder Gewalt verherrlichender Propaganda oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Fallzahlen

Die Zahl der als Cybercrime im engeren Sinne in der PKS erfassten Straftaten ist im Jahr 2016 gegen- über dem Vorjahr um 80,5 % auf 82.649 Straftaten gestiegen (2015: 45.793); die Aufklärungsquote lag bei 38,7 % (2015: 32,8 %). Die Fälle von Computerbetrug haben um 148,8 % zugenommen und bilden fast drei Viertel aller Cybercrime-Straftaten (71 %)

Schäden durch Cybercrime

Die Schäden welche jedes Jahr durch die Computerkriminaliät entstehen sind enorm. Die für 2016 ausgewiesene Gesamtschadenssumme betrug 51,63 Mio. Euro. Vom erfassten Gesamtschaden entfielen rund 50,9 Mio. Euro (2015: 40,51 Mio. Euro) auf den Bereich Computerbetrug und rund 0,73 Mio. Euro (2015: 4,6 Mio. Euro) auf die missbräuchliche Nutzung von Kommunikationsdiensten. Oft sind finanzielle Schäden eines erfolgreichen Cyber-Angriffes nicht gänzlich bekannt oder können nicht beziffert werden. Daher dürften die tatsächlichen Schäden noch deutliche über die oben angegebenen Schäden liegen. (Quelle: Cybercrime | Bundeslagebild 2016 | BKA)
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Cybercrime / Internetkrimminalität umfasst die Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten (Cybercrime im engeren Sinne) oder die mittels dieser Informationstechnik begangen werden (Cypercrime im weiteren Sinne. Zu Cybercrime im engeren Sinn zählt das BKA: Ausspähen, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen Computerbetrug, Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten Computersabotage Datenveränderung Fälschung beweiserheblicher Daten Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB) Zur Computerkriminalität im weiteren Sinne zählen: alle Ausprägungen digitaler Erpressung Urheber- und Markenrechtsrechtsverletzung unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels der Vertrieb verbotener Substanzen der Austausch von kinderpornographischen Darstellungen oder Gewalt verherrlichender Propaganda oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Fallzahlen

Die Zahl der als Cybercrime im engeren Sinne in der PKS erfassten Straftaten ist im Jahr 2016 gegen- über dem Vorjahr um 80,5 % auf 82.649 Straftaten gestiegen (2015: 45.793); die Aufklärungsquote lag bei 38,7 % (2015: 32,8 %). Die Fälle von Computerbetrug haben um 148,8 % zugenommen und bilden fast drei Viertel aller Cybercrime-Straftaten (71 %)

Schäden durch Cybercrime

Die Schäden welche jedes Jahr durch die Computerkriminaliät entstehen sind enorm. Die für 2016 ausgewiesene Gesamtschadenssumme betrug 51,63 Mio. Euro. Vom erfassten Gesamtschaden entfielen rund 50,9 Mio. Euro (2015: 40,51 Mio. Euro) auf den Bereich Computerbetrug und rund 0,73 Mio. Euro (2015: 4,6 Mio. Euro) auf die missbräuchliche Nutzung von Kommunikationsdiensten. Oft sind finanzielle Schäden eines erfolgreichen Cyber-Angriffes nicht gänzlich bekannt oder können nicht beziffert werden. Daher dürften die tatsächlichen Schäden noch deutliche über die oben angegebenen Schäden liegen. (Quelle: Cybercrime | Bundeslagebild 2016 | BKA)