Cybercrime Anwalt Stuttgart
  Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
 
 
  
Cybercrime Anwalt Stuttgart
  Was ist Cybercrime
  Cybercrime / Internetkrimminalität  umfasst die Straftaten, 
  die sich gegen
  das Internet, Datennetze, informationstechnische
  Systeme oder deren Daten richten (Cybercrime im
  engeren Sinne) oder die mittels dieser Informationstechnik
  begangen werden (Cypercrime im 
  weiteren Sinne.
   
  Zu Cybercrime im engeren Sinn 
  zählt das BKA:
  •
  
  Ausspähen, 
  •
  
  Abfangen von Daten einschließlich 
  Vorbereitungshandlungen
  •
  
  Computerbetrug, 
  •
  
  Betrug mit Zugangsberechtigungen zu
  •
  
  Kommunikationsdiensten
  •
  
  Computersabotage
  •
  
  Datenveränderung
  •
  
  Fälschung beweiserheblicher Daten
  •
  
  Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung   (§ 
  270 StGB)
  Zur Computerkriminalität im weiteren Sinne zählen:
  •
  
  alle Ausprägungen digitaler Erpressung
  •
  
  Urheber- und Markenrechtsrechtsverletzung
  •
  
  unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels
  •
  
  der Vertrieb verbotener Substanzen
  •
  
  der Austausch von kinderpornographischen 
  Darstellungen oder Gewalt verherrlichender 
  Propaganda oder
  •
  
  die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs 
  durch Bildaufnahmen.
  Fallzahlen
  Die Zahl der als Cybercrime im engeren Sinne in
  der PKS erfassten Straftaten ist im Jahr 2016 gegen-
  über dem Vorjahr um 80,5 % auf 82.649 Straftaten
  gestiegen (2015: 45.793); die Aufklärungsquote lag
  bei 38,7 % (2015: 32,8 %).
  Die Fälle von Computerbetrug haben um 148,8 %
  zugenommen und bilden fast drei Viertel aller
  Cybercrime-Straftaten (71 %)
  Schäden durch Cybercrime
  Die Schäden welche jedes Jahr durch die Computerkriminaliät 
  entstehen sind enorm. Die für 2016 ausgewiesene 
  Gesamtschadenssumme betrug 51,63
  Mio. Euro. Vom erfassten Gesamtschaden entfielen
  rund 50,9 Mio. Euro (2015: 40,51 Mio. Euro) auf den
  Bereich Computerbetrug und rund 0,73 Mio. Euro
  (2015: 4,6 Mio. Euro) auf die missbräuchliche Nutzung
  von Kommunikationsdiensten. Oft sind finanzielle Schäden 
  eines erfolgreichen Cyber-Angriffes nicht gänzlich bekannt 
  oder können nicht beziffert werden. Daher dürften die 
  tatsächlichen Schäden noch deutliche über die oben 
  angegebenen Schäden liegen.
  (Quelle: Cybercrime | Bundeslagebild 2016 | BKA)