Strafvollzug Anwalt Stuttgart
Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Anwalt für Strafrecht Erath vertritt Sie oder
Ihre Angehörigen im Strafvollzug.
Nach meinem beruflichen Selbstverständnis als
Strafverteidiger endet die Tätigkeit des
Strafverteidigers nicht mit dem letzten Urteil
des Gerichtes.
Die Tätigkeit eines Strafverteidigers umfasst
auch die Beratung vor dem Haftantritt.
Mitunter gibt es wichtige Gründe dafür, die Haft
nicht sofort zum Ladungstermin anzutreten.
Wenn zum Beispiel gesundheitliche Gründe eine
unaufschiebbare Operation, oder ähnliches dem
sofortigen Haftantritt entgegenstehen. In diesen
Fällen kann der Strafverteidiger einen Antrag auf
Haftaufschub bei der Staatsanwaltschaft stellen.
In der Regel wird dem Antrag stattgegeben. Es
kann ein Haftaufschub von bis zu vier Monaten
erreicht werden.
Der Strafverteidiger kann insbesondere bei
Problemen mit vorzeitiger Haftentlassung,
Hafturlaub, Zellenverlegung, Zellenbelegung,
Haftraumdurchsuchung, Schikanen, Kriminalität,
Entlassung auf Bewährung, Nichtgewährung
von Lockerungen, Postkontrolle,Besuchssperren,
Nichtzulassung von Arbeit, Strafvollzug, Disziplinarmaßnahmen
und Verlegung in eine andere Anstalt behilflich sein.
Vertretung im Strafvollzug