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Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Michael Erath Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Tel.: 0711 627 6699 2 Fax: 0711 627 6699 3 Mobil: 0176 4444 5872 kanzlei@ra-erath.de Anschrift: Kanzlei Erath Augustenstraße 12 70178 Stuttgart
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Anwalt für Strafrecht Erath vertritt Sie oder Ihre Angehörigen im Strafvollzug. Nach meinem beruflichen Selbstverständnis als Strafverteidiger endet die Tätigkeit des Strafverteidigers nicht mit dem letzten Urteil des Gerichtes. Die Tätigkeit eines Strafverteidigers umfasst auch die Beratung vor dem Haftantritt. Mitunter gibt es wichtige Gründe dafür, die Haft nicht sofort zum Ladungstermin anzutreten. Wenn zum Beispiel gesundheitliche Gründe eine unaufschiebbare Operation, oder ähnliches dem sofortigen Haftantritt entgegenstehen. In diesen Fällen kann der Strafverteidiger einen Antrag auf Haftaufschub bei der Staatsanwaltschaft stellen. In der Regel wird dem Antrag stattgegeben. Es kann ein Haftaufschub von bis zu vier Monaten erreicht werden. Der Strafverteidiger kann insbesondere bei Problemen mit vorzeitiger Haftentlassung, Hafturlaub, Zellenverlegung, Zellenbelegung, Haftraumdurchsuchung, Schikanen, Kriminalität, Entlassung auf Bewährung, Nichtgewährung von Lockerungen, Postkontrolle,Besuchssperren, Nichtzulassung von Arbeit, Strafvollzug, Disziplinarmaßnahmen und Verlegung in eine andere Anstalt behilflich sein.

Vertretung im Strafvollzug

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Anwalt für Strafrecht Erath vertritt Sie oder Ihre Angehörigen im Strafvollzug. Nach meinem beruflichen Selbstverständnis als Strafverteidiger endet die Tätigkeit des Strafverteidigers nicht mit dem letzten Urteil des Gerichtes. Die Tätigkeit eines Strafverteidigers umfasst auch die Beratung vor dem Haftantritt. Mitunter gibt es wichtige Gründe dafür, die Haft nicht sofort zum Ladungstermin anzutreten. Wenn zum Beispiel gesundheitliche Gründe eine unaufschiebbare Operation, oder ähnliches dem sofortigen Haftantritt entgegenstehen. In diesen Fällen kann der Strafverteidiger einen Antrag auf Haftaufschub bei der Staatsanwaltschaft stellen. In der Regel wird dem Antrag stattgegeben. Es kann ein Haftaufschub von bis zu vier Monaten erreicht werden. Der Strafverteidiger kann insbesondere bei Problemen mit vorzeitiger Haftentlassung, Hafturlaub, Zellenverlegung, Zellenbelegung, Haftraumdurchsuchung, Schikanen, Kriminalität, Entlassung auf Bewährung, Nichtgewährung von Lockerungen, Postkontrolle,Besuchssperren, Nichtzulassung von Arbeit, Strafvollzug, Disziplinarmaßnahmen und Verlegung in eine andere Anstalt behilflich sein.

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