Rechtsanwalt Erath
Strafrecht Stuttgart Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Strafrecht Stuttgart Strafverteidiger Anwalt

Strafdelikte Anwalt Stuttgart

Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath

Strafrechtliche Delikte:

Michael Erath Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Tel.: 0711 627 6699 2 Fax: 0711 627 6699 3 Mobil: 0176 4444 5872 kanzlei@ra-erath.de Anschrift: Kanzlei Erath Augustenstraße 12 70178 Stuttgart
Strafrechtliche Delikte nach dem Strafgesetzbuch Für weitere Informationen zu den einzelnen Straftatbeständen können Sie die Links im unteren Bereich anklicken. Die Straftatbestände werden im Wortlaut wiedergegeben und im einzelnen erklärt. In der Praxis der Strafverteidigung ist es absolut unabdingbar, dass der Strafverteidiger die einzelnen Strafdelikte und die dazu passende obergerichtliche Rechtsprechung bis ins Detail kennt. Nur so gelingt eine optimale Verteidigung bzw Vertretung vor Gericht Da das Strafverfahren schnelle Entscheidungen vom Verteidiger abverlangt, bleibt während der Verhandlung keine Zeit, um sich schlau zu machen. Das StGB ist in zwei Teile aufgeteilt, dem allgemeinen Teil und dem besonderen Teil. Allgemeiner Teil: Im allgemeinen Teil sind die Vorschriften, welche für alle Straftaten und Straftäter gelten. Dort ist zB. die Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe definiert. Besonderer Teil: Im besonderen Teil sind dann die einzelnen bezeichneten Straftaten geregelt, Die Bekanntesten Straftatbestände sind, Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung, Unterschlagung, Raub, Hehlerei, Betrug, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Erpressung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Totschlag, Steuerstrafrecht, Vergewaltigung, Sexueller Missbrauch, Trunkenheit im Verkehr und Nachstellung.
Fachanwalt Strafrecht Stuttgart
Anwalt Strafrecht Stuttgart

Strafdelikte Anwalt Stuttgart

Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
© 2022 Rechtsanwalt Michael Erath, Fachanwalt für Strafrecht. Strafverteidiger, Anwalt Strafrecht Stuttgart und bundesweit. E-Mail Kanzlei Erath Impressum Datenschutz

Strafrechtliche Delikte:

Strafrechtliche Delikte nach dem Strafgesetzbuch Für weitere Informationen zu den einzelnen Straftatbeständen können Sie die Links im unteren Bereich anklicken. Die Straftatbestände werden im Wortlaut wiedergegeben und im einzelnen erklärt. In der Praxis der Strafverteidigung ist es absolut unabdingbar, dass der Strafverteidiger die einzelnen Strafdelikte und die dazu passende obergerichtliche Rechtsprechung bis ins Detail kennt. Nur so gelingt eine optimale Verteidigung bzw Vertretung vor Gericht Da das Strafverfahren schnelle Entscheidungen vom Verteidiger abverlangt, bleibt während der Verhandlung keine Zeit, um sich schlau zu machen. Das StGB ist in zwei Teile aufgeteilt, dem allgemeinen Teil und dem besonderen Teil. Allgemeiner Teil: Im allgemeinen Teil sind die Vorschriften, welche für alle Straftaten und Straftäter gelten. Dort ist zB. die Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe definiert. Besonderer Teil: Im besonderen Teil sind dann die einzelnen bezeichneten Straftaten geregelt, Die Bekanntesten Straftatbestände sind, Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung, Unterschlagung, Raub, Hehlerei, Betrug, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Erpressung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Totschlag, Steuerstrafrecht, Vergewaltigung, Sexueller Missbrauch, Trunkenheit im Verkehr und Nachstellung.