Strafdelikte Anwalt Stuttgart
Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Strafrechtliche Delikte:
Strafrechtliche Delikte nach dem Strafgesetzbuch
Für weitere Informationen zu den
einzelnen Straftatbeständen
können Sie die Links im unteren Bereich anklicken.
Die Straftatbestände
werden im Wortlaut wiedergegeben und
im einzelnen erklärt.
In der Praxis der Strafverteidigung ist es
absolut unabdingbar, dass der Strafverteidiger die
einzelnen Strafdelikte und die dazu passende
obergerichtliche Rechtsprechung bis ins
Detail kennt. Nur so gelingt eine optimale
Verteidigung bzw Vertretung vor Gericht
Da das Strafverfahren schnelle Entscheidungen
vom Verteidiger abverlangt, bleibt während der
Verhandlung keine
Zeit, um sich schlau zu machen.
Das StGB ist in zwei Teile aufgeteilt,
dem allgemeinen Teil
und dem besonderen Teil.
Allgemeiner Teil:
Im allgemeinen Teil sind die Vorschriften, welche
für alle Straftaten und Straftäter gelten.
Dort ist zB. die Täterschaft, Anstiftung und
Beihilfe definiert.
Besonderer Teil:
Im besonderen Teil sind dann die einzelnen
bezeichneten Straftaten geregelt,
Die Bekanntesten Straftatbestände sind,
Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung,
Unterschlagung, Raub, Hehlerei, Betrug,
Urkundenfälschung, Sachbeschädigung,
Brandstiftung, Erpressung, Hausfriedensbruch,
Beleidigung, Totschlag, Steuerstrafrecht,
Vergewaltigung, Sexueller Missbrauch,
Trunkenheit im Verkehr und Nachstellung.