Stalking / Nachstellung
Tatbestand & Strafrahmen
Unbefugtes Nachstellen, das geeignet ist, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
Wichtige Reform 2021
Bis 2021 musste die Beeinträchtigung tatsächlich eingetreten sein (Erfolgsdelikt). Seit der Reform genügt, dass die Handlung geeignet ist, eine solche Beeinträchtigung herbeizuführen (Eignungsdelikt) – die Hürde wurde spürbar gesenkt.
Handlungsformen
Aufsuchen der räumlichen Nähe, Kontaktaufnahme über Telekommunikation oder Dritte, missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten, Bedrohung, vergleichbare Handlungen (auch bildbasierte Nachstellung).
Qualifikationen
- Abs. 2: konkrete Todesgefahr oder schwere Gesundheitsschädigung – 3 Monate bis 5 Jahre
- Abs. 3: Tod des Opfers oder einer nahestehenden Person – 1 bis 10 Jahre
Verteidigungsstrategie
- Prüfung, ob wirklich eine beharrliche, wiederholte Verhaltensweise vorliegt
- Prüfung der Eignung zur schwerwiegenden Beeinträchtigung im Einzelfall
- Bei wechselseitigem Kontakt: genaue Aufarbeitung, wer tatsächlich einseitig nachgestellt hat
- Rechtsanwalt Michael Erath ist Fachanwalt für Strafrecht und berät zu diesen Verfahren.
Häufige Fragen
Reicht eine einmalige unerwünschte Nachricht für eine Anzeige wegen Stalkings?
Nein, erforderlich ist beharrliches, wiederholtes Verhalten.
Muss das Opfer beweisen, dass es umgezogen ist oder den Job gewechselt hat?
Seit 2021 nicht mehr, es genügt die Eignung dazu.
Ist Cyberstalking genauso strafbar wie "reales" Nachstellen?
Ja, § 238 StGB erfasst ausdrücklich auch Telekommunikation.
Was, wenn beide Seiten sich gegenseitig kontaktiert haben?
Dann ist zu prüfen, wer die unerwünschte, einseitige Nachstellung begangen hat.
Wird Stalking von Amts wegen verfolgt?
Ja, es ist kein Antragsdelikt.
Kann eine einstweilige Verfügung parallel zum Strafverfahren beantragt werden?
Ja, beide Verfahren laufen unabhängig voneinander.