Erpressung Rechtsanwalt Stuttgart
Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Erpressung Rechtsanwalt Stuttgart berät bei dem
Vorwurf der Erpressung in Stuttgart und bundesweit.
Wer eine Person rechtswidrig entweder mit Gewalt oder
aber durch Androhung eines empfindlichen Übels zu einer
Handlung,
Duldung oder
Unterlassung
nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder
eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten
zu Unrecht zu bereichern, begeht eine Erpressung.
Den Täter erwartet eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe
von bis zu fünf Jahren.
In der Regel handelt es sich um einen besonders schweren
Fall der Erpressung, wenn der Täter gewerbsmäßig
oder als Mitglied einer Bande handelt.
Bei einem besonders schweren Fall der Erpressung
§ 253 Abs. 4 StGB liegt die Freiheitsstrafe liegt prinzipiell
nicht unter einem Jahr.
Problematisch ist häufig die Abgrenzung zu anderen
Vermögensdelikten. Beim Betrug verursacht die Täuschung
statt der Nötigung die Vermögensverfügung und den
Schaden verursacht.
Ob die Androhung der Veröffentlichung von verletzenden
aber nicht verbotenen Informationen unter Forderung
einer Vermögensverfügung eine tatbestandliche Erpressung
darstellt, ist in bestimmten Fällen fraglich.
Verneint wird dies, wenn die Informationen, die die
gewerbliche Sphäre betreffen, wahr sind und eine die
Öffentlichkeit berührende Frage betreffen.
Die Erpressung § 253 StGB