Anwalt Diebstahl Stuttgart
Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Diebstahl § 242 StGB
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen
in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem
Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit
Freiheitsstrafe
von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein
besonders schwerer
Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder
Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum
einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem
anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten
Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
2.
eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis
oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme
besonders gesichert ist,
3.
gewerbsmäßig stiehlt,
4.
aus einer Kirche oder einem anderen der
Religionsausübung
dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem
Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung
dient,
5.
eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder
Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt,
die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung
befindet oder öffentlich ausgestellt ist,
6.
stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person,
einen
Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder
7.
eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem
Waffengesetz
der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine
Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr
oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des
Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein
besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich
die Tat auf eine
geringwertige Sache bezieht.
Bitte beachten Sie die den hohen Strafrahmen bei
dem besonders schweren Diebstahl, von 3 Monate
bis zu zehn Jahren.
Von einem Besonders schweren Diebstahl wird bereits dann
ausgegangen, wenn Alarmetiketten entfernt werden oder
mehrere Diebstähle an verschiedenen Tagen durchgeführt
wurden.
Anwalt für Strafrecht aus Stuttgart und Fachanwalt für Strafrecht
hilft Ihnen bei einem Diebstahl, egal aus welchen Grund
Ihnen der Diebstahl vorgeworfen wird.
Melden Sie sich zu einem kostenfreien Erstgespräch.
Anwalt Diebstahl Stuttgart
Der Diebstahl ist die häufigste Straftat neben den
Straßenverkehrsdelikten. Ein Anwalt für Strafrecht, am
besten ein Fachanwalt für Strafrecht kann Sie optimal
beraten, sollte Ihnen ein Diebstahl vorgeworfen werden.