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Betrug Anwalt Stuttgart

Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Michael Erath Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Tel.: 0711 627 6699 2 Fax: 0711 627 6699 3 Mobil: 0176 4444 5872 kanzlei@ra-erath.de Anschrift: Kanzlei Erath Augustenstraße 12 70178 Stuttgart

Betrug § 263 StGB

Betrug Anwalt Stuttgart verteidigt bei Straftaten aus dem Bereich der Betrugsdelikten. Als Betrug bezeichnet man im Strafrecht ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen so täuscht, dass dieses sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt. Anders als beim Diebstahl wird dem Opfer nicht etwas weggenommen sondern vielmehr, das Opfer dazu gebracht etwas herzugeben. Schnell ist man dem Vorwurf des Betruges ausgesetzt. Eine falsche oder unvollständige Angabe im Kreditantrag oder beim Ausfüllen des Sozialhilfeantrags und schon besteht der Verdacht des Betruges. Eine Ware bestellt und sie nachher nicht rechtzeitig bezahlt und schon besteht der Anfangsverdacht des Betruges. Gerne helfen wir diesen Verdacht wieder auszuräumen.

Hier der Wortlaut des

Betruges § 263 StGB:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Betrug Anwalt Stuttgart verteidigt bei Straftaten aus dem Bereich der Betrugsdelikten. Als Betrug bezeichnet man im Strafrecht ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen so täuscht, dass dieses sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt. Anders als beim Diebstahl wird dem Opfer nicht etwas weggenommen sondern vielmehr, das Opfer dazu gebracht etwas herzugeben. Schnell ist man dem Vorwurf des Betruges ausgesetzt. Eine falsche oder unvollständige Angabe im Kreditantrag oder beim Ausfüllen des Sozialhilfeantrags und schon besteht der Verdacht des Betruges. Eine Ware bestellt und sie nachher nicht rechtzeitig bezahlt und schon besteht der Anfangsverdacht des Betruges. Gerne helfen wir diesen Verdacht wieder auszuräumen.

Hier der Wortlaut des

Betruges § 263 StGB:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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