Betrug Anwalt Stuttgart
Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Betrug § 263 StGB
Betrug Anwalt Stuttgart verteidigt bei Straftaten aus dem
Bereich der Betrugsdelikten.
Als Betrug bezeichnet man im Strafrecht ein Vermögensdelikt,
bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung
das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von
Tatsachen so täuscht, dass dieses sich selbst oder einen
Dritten am Vermögen schädigt.
Anders als beim Diebstahl wird dem Opfer nicht etwas
weggenommen
sondern vielmehr, das Opfer dazu gebracht etwas
herzugeben.
Schnell ist man dem Vorwurf des Betruges ausgesetzt.
Eine falsche oder unvollständige Angabe im Kreditantrag
oder beim Ausfüllen des Sozialhilfeantrags und schon
besteht der Verdacht des Betruges.
Eine Ware bestellt und sie nachher nicht rechtzeitig
bezahlt und schon besteht der Anfangsverdacht des
Betruges.
Gerne helfen wir diesen Verdacht wieder auszuräumen.
Hier der Wortlaut des
Betruges § 263 StGB:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt,
dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung
oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt
oder unterhält,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.