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Drogendelikt Anwalt Stuttgart

Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Michael Erath Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Tel.: 0711 627 6699 2 Fax: 0711 627 6699 3 Mobil: 0176 4444 5872 kanzlei@ra-erath.de Anschrift: Kanzlei Erath Augustenstraße 12 70178 Stuttgart
Nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Deutschland (§ 3 Abs. 1) bedarf es der Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, wenn man Betäubungsmittel: anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, beziehungsweise ohne mit ihnen Handel zu treiben, sie einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1, Nr. 3 BtMG/Deutschland) herstellen will. Ohne Erlaubnis ist der Umgang mit Betäubungsmitteln grundsätzlich strafbar. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht gibt es nach § 4 BtMG beispielsweise für Betreiber von Apotheken oder für Ärzte. Der bloße Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland de jure nicht strafbar, kann jedoch von den Strafverfolgungsbehörden als Anfangsverdacht für einen Drogenbesitz gewertet werden. Bei Abhängigkeit (§ 35 BtMG) oder "wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter das Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt" (§ 31a BtMG) kann von einer Strafe abgesehen werden.

Drogendelikte - BTM

Verstoß gegen das Betäubungsmittel Gesetz

Gerade bei Drogendelikte kann ein Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht viel erreichen. Bitte wenden Sie sich möglichst früh an uns, damit wir Sie optimal vertreten können. Häufig kann durch eine geschickte Aussage oder einem frühzeitiges Geständnis das Schlimmste verhindert werden. Häufig macht es bei Betäubungsmittel Delikten Sinn, abzuwarten wie die Ermittlungen laufen um sein Aussageverhalten entsprechend anzupassen. Häufig sind die Angeklagten selbst Konsumenten. Dies eröffnet weitere Möglichkeiten. Es kann beispielsweise eine Drogentherapie statt Strafe angestrebt werden. Dies sollte aber nie ohne Rechtsanwalt Strafrecht Stuttgart in Drogendelikte geschehen.
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Gerade bei Drogendelikte kann ein Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht viel erreichen. Bitte wenden Sie sich möglichst früh an uns, damit wir Sie optimal vertreten können. Häufig kann durch eine geschickte Aussage oder einem frühzeitiges Geständnis das Schlimmste verhindert werden. Häufig macht es bei Betäubungsmittel Delikten Sinn, abzuwarten wie die Ermittlungen laufen um sein Aussageverhalten entsprechend anzupassen. Häufig sind die Angeklagten selbst Konsumenten. Dies eröffnet weitere Möglichkeiten. Es kann beispielsweise eine Drogentherapie statt Strafe angestrebt werden. Dies sollte aber nie ohne Rechtsanwalt Strafrecht Stuttgart in Drogendelikte geschehen.
Nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Deutschland (§ 3 Abs. 1) bedarf es der Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, wenn man Betäubungsmittel: anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, beziehungsweise ohne mit ihnen Handel zu treiben, sie einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1, Nr. 3 BtMG/Deutschland) herstellen will. Ohne Erlaubnis ist der Umgang mit Betäubungsmitteln grundsätzlich strafbar. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht gibt es nach § 4 BtMG beispielsweise für Betreiber von Apotheken oder für Ärzte. Der bloße Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland de jure nicht strafbar, kann jedoch von den Strafverfolgungsbehörden als Anfangsverdacht für einen Drogenbesitz gewertet werden. Bei Abhängigkeit (§ 35 BtMG) oder "wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter das Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt" (§ 31a BtMG) kann von einer Strafe abgesehen werden.
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