Sachbeschädigung Anwalt Stuttgart
Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Sachbeschädigung
Sachbeschädigung Anwalt Stuttgart vertritt Sie bei
alles Vorwürfen aus dem Bereich Sachbeschädigung.
Neben dem Betrug und dem Diebstahl stellt die
Sachbeschädigung
eine der am häufigsten begangenen Straftaten dar.
Den Grundtatbestand der Sachbeschädigung
regelt § 303 StGB
Das besprühen einer Wand mit Farbe ist eine
Sachbeschädigung.
Hier der Wortlaut der
Sachbeschädigung:
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt
oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das
Erscheinungsbild einer
fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur
vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Tathandlungen sind Beschädigen und Zerstören.
Beschädigen ist eine nicht unerhebliche Verletzung
der Sachsubstanz.
Ist eine Sache nur verschmutzt und kann sie ohne großen
Aufwand gereinigt werden, so ist sie nicht beschädigt worden.
Das trifft aber nur dann zu, wenn das Erscheinungsbild nicht
nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert
wird (Absatz 2).
Dies bedeutet in der Praxis, dass das Aufbringen eines
Aufklebers an einem Auto, welcher sich leicht entfernen
lässt keine Sachbeschädigung ist. Hingegen ist das Besprühen
einer Wand mit Farbe, in jeden Fall
eine Sachbeschädigung.