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Trunkenheit Anwalt Stuttgart

Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Michael Erath Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Tel.: 0711 627 6699 2 Fax: 0711 627 6699 3 Mobil: 0176 4444 5872 kanzlei@ra-erath.de Anschrift: Kanzlei Erath Augustenstraße 12 70178 Stuttgart

Die Trunkenheit im Verkehr

Trunkenheit Anwalt Stuttgart berät Sie beim Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr. Die Trunkenheit im Verkehr ist eines der häufigsten Straßenverkehrsdelikte. Sie liegt immer vor bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1 Promille. Häufig kann ein Fachanwalt für Strafrecht die Strafe insbesondere in Hinblick auf den Führerschein deutlich senken. § 316 Trunkenheit im Verkehr . (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist. (2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.
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Trunkenheit Anwalt Stuttgart berät Sie beim Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr. Die Trunkenheit im Verkehr ist eines der häufigsten Straßenverkehrsdelikte. Sie liegt immer vor bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1 Promille. Häufig kann ein Fachanwalt für Strafrecht die Strafe insbesondere in Hinblick auf den Führerschein deutlich senken. § 316 Trunkenheit im Verkehr . (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist. (2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.
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