Trunkenheit Anwalt Stuttgart
Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Die Trunkenheit im Verkehr
Trunkenheit Anwalt Stuttgart berät Sie beim Vorwurf
der Trunkenheit im Verkehr.
Die Trunkenheit im Verkehr ist eines der häufigsten
Straßenverkehrsdelikte. Sie liegt immer vor bei
einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1 Promille.
Häufig kann ein Fachanwalt für Strafrecht die Strafe
insbesondere in Hinblick auf den Führerschein deutlich
senken.
§ 316
Trunkenheit im Verkehr
.
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt,
obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke
oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist,
das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn
die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat
fahrlässig begeht.