Wirtschaftsstrafrecht Rechtsanwalt
Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht Rechtsanwalt
Der Begriff "Wirtschaftsstrafrecht" ist nicht gesetzlich
definiert. Ob eine Vorschrift inhaltlich dem
Wirtschaftsstrafrecht zuzuordnen ist oder nicht,
ergibt sich aus ihrem Schutzzweck. Soll sie Kernbereiche
des Wirtschaftsrechtes schützen so ist sie
"Wirtschaftsstrafrecht".
Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören insbesondere
folgende Rechtsbereiche:
•
Korruption
•
Insolvenzdelikten
•
Steuerstrafrecht
•
Untreue
•
Diebstahl geistigen Eigentums
In § 74c Gerichtsverfassungsgesetz wird die
Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer an einem
Landgericht geregelt. Dort die
Strafnormen genannt die zum Zuständigkeitsbereich
der Wirtschaftsstrafkammer zählen.
Das Wirtschaftsleben allgemein stehen im Fokus staatsanwaltschaftlicher
Ermittlungen. Unternehmerische Entscheidungen werden häufig im
nach hinein von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich beurteilt.
Die Verschärfung der Gesetze und Rechtsprechung insbesondere
in den Bereichen Untreue, Steuerstrafrecht und Korruption
stellen ein große Herausforderungen für Unternehmen und deren
Führungskräfte dar.
Rechtsanwalt Strafrecht Stuttgart Erath Fachanwalt für Strafrecht
verfügen über umfangreiche Erfahrung und Wissen um sowohl präventiv
wie auch im Verteidigungsfall zu beraten.
Reagieren Sie schnell. Der alte Rat, je früher der Rechtsanwalt
eingeschaltet wird um so besser, gilt besonders für das
Wirtschaftsstrafrecht.