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Exhibitionistische Handlungen

Anwalt Spezialist für Sexualstrafrecht in Stuttgart
Michael Erath Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Tel.: 0711 627 6699 2 Fax: 0711 627 6699 3 Mobil: 0176 4444 5872 kanzlei@ra-erath.de Anschrift: Kanzlei Erath Augustenstraße 12 70178 Stuttgart

Exhibitionistische Handlungen § 183 StGB

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. (3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird. (4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung 1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder 2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1 bestraft wird.

Exhibitionistische Handlungen

Exhibitionistische Handlungen werden nur bestraft, wenn sie von Männern begangen werden. Aller Gleichbehandlungsgrundsätze trotzend, bestraft das Gesetz ausschließlich Männer. Opfer hingegen können sowohl Frauen als auch Männer sein.

Sexueller Kontext

Das Zeigen des Penis muss geschehen, um den Mann zu befriedigen. Das Entblößen des Geschlechts muss in einem sexuellen Kontext stehen. Dies ist beispielsweise beim Sonnenbaden oder bei dem sogenannten „Flitzer“ nicht gegeben.

Es muss sich jemand belästigt fühlen!

Für die Strafbarkeit ist erforderlich, dass sich die andere Person konkret belästigt fühlt. Die andere Person muss das Geschehen wahrnehmen und als sexuelle Handlung einordnen. Das Opfer muss in erheblichen Ausmaß negative Gefühle wie Schrecken, Angst, Verärgerung, Ekel, Abscheu oder Verletzung des Schamgefühls empfunden haben. Reagiert die Person entweder gleichgültig oder mit Emotionen wie Belustigung oder Mitleid, gibt es keine Bestrafung des Täters.
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Exhibitionistische Handlungen werden nur bestraft, wenn sie von Männern begangen werden. Aller Gleichbehandlungsgrundsätze trotzend, bestraft das Gesetz ausschließlich Männer. Opfer hingegen können sowohl Frauen als auch Männer sein.

Sexueller Kontext

Das Zeigen des Penis muss geschehen, um den Mann zu befriedigen. Das Entblößen des Geschlechts muss in einem sexuellen Kontext stehen. Dies ist beispielsweise beim Sonnenbaden oder bei dem sogenannten „Flitzer“ nicht gegeben.

Es muss sich jemand belästigt fühlen!

Für die Strafbarkeit ist erforderlich, dass sich die andere Person konkret belästigt fühlt. Die andere Person muss das Geschehen wahrnehmen und als sexuelle Handlung einordnen. Das Opfer muss in erheblichen Ausmaß negative Gefühle wie Schrecken, Angst, Verärgerung, Ekel, Abscheu oder Verletzung des Schamgefühls empfunden haben. Reagiert die Person entweder gleichgültig oder mit Emotionen wie Belustigung oder Mitleid, gibt es keine Bestrafung des Täters.

Exhibitionistische Handlungen § 183

StGB

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. (3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird. (4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung 1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder 2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1 bestraft wird.
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