Fahrverbot Anwalt Stuttgart
Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
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Ein Fahrverbot mit einer Dauer von 1 Monat bis zu
3 Monaten kann nach § 25 StVG wegen einer
Verkehrsordnungswidrigkeit durch die Verwaltungsbehörde
im Bußgeldverfahren oder durch das Amtsgericht in der
Bußgeldentscheidung als Nebenfolge neben einer Geldbuße
verhängt werden.
Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der
Bußgeldentscheidung wirksam und führt bei
Zuwiderhandlung zur Strafbarkeit wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis.
In bestimmten Fällen kann angeordnet werden, dass das
Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein in
amtliche Verwahrung gelangt, spätestens aber 4 Monate
nach Rechtskraft. In diesem Fall kann der Betroffene durch
Abgabe des Führerscheins den Zeitpunkt, in dem das
Fahrverbot wirksam wird, selbst bestimmen.
Gerne überprüft Rechtsanwalt Michael Erath Fachanwalt
in Stuttgart Ihren Bußgeldbescheid.
Fahrverbot Anwalt Stuttgart
Fahrverbot Anwalt Stuttgart kümmert sich um Ihr
Fahrverbot. Häufig gibt es Möglichkeiten das Fahrverbot
zu umgehen.