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Fahrverbot Anwalt Stuttgart

Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Ein Fahrverbot mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monaten kann nach § 25 StVG wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit durch die Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren oder durch das Amtsgericht in der Bußgeldentscheidung als Nebenfolge neben einer Geldbuße verhängt werden. Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam und führt bei Zuwiderhandlung zur Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In bestimmten Fällen kann angeordnet werden, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens aber 4 Monate nach Rechtskraft. In diesem Fall kann der Betroffene durch Abgabe des Führerscheins den Zeitpunkt, in dem das Fahrverbot wirksam wird, selbst bestimmen. Gerne überprüft Rechtsanwalt Michael Erath Fachanwalt in Stuttgart Ihren Bußgeldbescheid.

Fahrverbot Anwalt Stuttgart

Fahrverbot Anwalt Stuttgart kümmert sich um Ihr Fahrverbot. Häufig gibt es Möglichkeiten das Fahrverbot zu umgehen.
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Ein Fahrverbot mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monaten kann nach § 25 StVG wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit durch die Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren oder durch das Amtsgericht in der Bußgeldentscheidung als Nebenfolge neben einer Geldbuße verhängt werden. Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam und führt bei Zuwiderhandlung zur Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In bestimmten Fällen kann angeordnet werden, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens aber 4 Monate nach Rechtskraft. In diesem Fall kann der Betroffene durch Abgabe des Führerscheins den Zeitpunkt, in dem das Fahrverbot wirksam wird, selbst bestimmen. Gerne überprüft Rechtsanwalt Michael Erath Fachanwalt in Stuttgart Ihren Bußgeldbescheid.

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