Sexueller Missbrauch Anwalt
Anwalt Spezialist für Sexualstrafrecht in Stuttgart
Sexueller Missbrauch von
Widerstandsunfähigen
Sexueller Missbrauch von Widerstandunfähigen war früher
im § 179 StGB geregelt. Dieser wurde im Jahre 2016
aufgehoben und der bestehende § 177 StGB modifiziert.
Es wird derjenige bestraft, welcher sexuelle Handlungen
an einer Person vornimmt, die nicht in der Lage ist, einen
entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern.
Hier sind, starke Alkoholisierung oder das Schlafen einer
Person typische Beispiele, welche die Widerstandsunfähigkeit
begründen können.
In den entsprechenden Prozessen ist vom Gericht im Detail
festzustellen, worin der Grund für die Widersandsunfähigkeit
gelegen sein soll. Dies ist häufig sehr schwierig und ermöglicht
in vielen Fällen eine gute Verteidigungslinie bei einer Anklage
wegen Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger. Aber
auch hier gilt, jeder Fall ist anders und eine Strategie muss
immer Einzelfall bezogen sein.
§ 177 StGB
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer
anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder
diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen
an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen
entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres
körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder
Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn,
er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,