Bußgeld Anwalt Stuttgart
Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Bußgeld Katalog 2015!
Neuer Bußgeld Katalog ab 01.05.2014
Ordnungswidrigkeiten und Ihre Folgen:
Bußgeld Katalog Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen
oder mit einem anderen
Kraftfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t überschritten:
Euro
Punkte
Fahrverbot/Monat(e)
in km/h
innerorts
außerorts
innerorts außerorts
innerorts außerorts
bis 10
15
10
11-15
25
20
16-20
35
30
21-25
80
70
1
1
26-30
100
80
1
1
31-40
160
120
2
1
1
41-50
200
160
2
2
1
1
51-60
280
240
2
2
2
1
61-70
480
440
2
2
3
2
über 70
680
600
2
2
3
3
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Tel.: 0711 627 6699 2
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Unterschreitung des Abstands
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Meter
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als
Euro
Punkte
Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes
75
1
4/10 des halben Tachowertes
100
1
3/10 des halben Tachowertes
160
2
1*
2/10 des halben Tachowertes
240
2
2*
1/10 des halben Tachowertes
320
2
3*
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als
5/10 des halben Tachowertes
100
1
4/10 des halben Tachowertes
180
1
3/10 des halben Tachowertes
240
2
1
2/10 des halben Tachowertes
320
2
2
1/10 des halben Tachowertes
400
2
3
Mit Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder Kraftomnibus
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn
Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten
80 Euro
1 Punkte
* soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h
Bussgeldbescheid oder Bussgeld
Stuttgart
Ein Großteil aller Bußgeldbescheide aus Stuttgart sind fehlerhaft. Warum soll Ihr
Bußgeldbescheid richtig sein? Lassen Sie durch einen Fachanwalt für
Strafrecht Ihren
Bußgeldbescheid prüfen.
Senden Sie uns Ihren Bußgeldbescheid oder Ihren Anhörungsbogen
unverbindlich zu.
Email: bussgeld@ra-erath.de
Fax: 0711 627 6699 3
Rufen Sie uns an. Unverbindlich:
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Es entstehten für Sie mit der Zusendung des Bußgeldbescheid oder
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dem anschließenden Telefonat keine Kosten für Sie! Garantiert! Wir sagen
Ihnen was zu tun ist
und wo Ihre Möglichkeiten liegen. Unverbindlich! Aber mit Sachverstand.
Bitte beachten Sie die
Einspruchsfrist von 14 Tagen
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Vereinbaren Sie zeitnah einen Besprechungstermin, sobald Sie einen
Bußgeldbescheid erhalten.
Bereits bei Erhalt eines Anhörungsbogen sollte ein Fachanwalt für Strafrecht
kontaktiert werden.
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Heilbronn, Zuffenhausen, Ludwigsburg, Cannstatt, Stuttgart, Einspruch;
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