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Strafbefehl Anwalt Stuttgart

Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath

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Michael Erath Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Tel.: 0711 627 6699 2 Fax: 0711 627 6699 3 Mobil: 0176 4444 5872 kanzlei@ra-erath.de Anschrift: Augustenstraße 12 70178 Stuttgart
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Strafbefehl Anwalt Stuttgart. Ein Strafbefehl wird in einem Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht beantragt, Das Amtsgericht erlässt den Strafbefehl, wenn ein hinreichenden Tatverdacht besteht, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann.

Einspruch gegen Strafbefehl

Spätestens bei Erhalt der Strafbefehls sollte ein Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Strafrecht Stuttgart mit der Verteidigung beauftragt werden. Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann und sollte der Angeklagte durch seinen Strafverteidiger innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen. Gleichzeitig sollte Akteneinsicht beantragte werden um die Situation und die Beweislage einschätzen zu können. Der Einspruch kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Er muss innerhalb der Frist von zwei Wochen bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, eingegangen sein. Bei Versäumen der Frist kann in manchen Fällen Wiedereinsetzung in den Vorherigen Stand beantragt werden.

Beachten Sie die Zweiwochenfrist!!

Aus meiner Praxis kann ich sagen, dass viele Strafbefehle nicht berechtigt sind und der Angeklagte durch einen Einspruch ein Besseres Ergebnis erzielen kann. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht um Ihren Strafbefehl überprüfen zu lassen.
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Weiterhelfen kann Ihnen nur ein Fachanwalt für Strafrecht!!

Dieser auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt, setzt sich in Ihrem Interesse mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht auseinander.
Strafbefehl Anwalt Stuttgart. Ein Strafbefehl wird in einem Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht beantragt, Das Amtsgericht erlässt den Strafbefehl, wenn ein hinreichenden Tatverdacht besteht, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann.

Einspruch gegen Strafbefehl

Spätestens bei Erhalt der Strafbefehls sollte ein Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Strafrecht Stuttgart mit der Verteidigung beauftragt werden. Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann und sollte der Angeklagte durch seinen Strafverteidiger innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen. Gleichzeitig sollte Akteneinsicht beantragte werden um die Situation und die Beweislage einschätzen zu können. Der Einspruch kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Er muss innerhalb der Frist von zwei Wochen bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, eingegangen sein. Bei Versäumen der Frist kann in manchen Fällen Wiedereinsetzung in den Vorherigen Stand beantragt werden.

Beachten Sie die Zweiwochenfrist!!

Aus meiner Praxis kann ich sagen, dass viele Strafbefehle nicht berechtigt sind und der Angeklagte durch einen Einspruch ein Besseres Ergebnis erzielen kann. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht um Ihren Strafbefehl überprüfen zu lassen.