Für akute Situationen
Strafrecht-Notruf
Bei einer Festnahme, Durchsuchung oder laufenden polizeilichen Vernehmung zählt jede Minute.
Sofort erreichbar: 0176 4444 5872
Wenn Sie selbst oder ein Angehöriger festgenommen wurden, eine Durchsuchung stattfindet oder eine polizeiliche Vernehmung unmittelbar bevorsteht, gilt der wichtigste Grundsatz des Strafverfahrens: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor eine Verteidigung eingeschaltet und Akteneinsicht genommen wurde. Rufen Sie uns an.
Was Sie in dieser Situation wissen sollten
- Sie müssen keine Angaben zur Sache machen — auch nicht "nur um die Sache aufzuklären"
- Sie haben das Recht, eine Verteidigung Ihrer Wahl zu kontaktieren
- Auch außerhalb der üblichen Bürozeiten ist eine erste telefonische Einschätzung oft möglich
Häufige Fragen
Muss ich bei der Polizei sofort aussagen?
Nein, Sie haben ein umfassendes Schweigerecht und sollten dieses nutzen, bis eine Verteidigung eingeschaltet ist.
Was, wenn eine Durchsuchung gerade stattfindet?
Bleiben Sie ruhig, widersprechen Sie ausdrücklich der Durchsuchung wenn möglich zu Protokoll, und kontaktieren Sie umgehend eine Verteidigung.