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Steuerstrafrecht Anwalt Stuttgart

Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Michael Erath Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Tel.: 0711 627 6699 2 Fax: 0711 627 6699 3 Mobil: 0176 4444 5872 kanzlei@ra-erath.de Anschrift: Kanzlei Erath Augustenstraße 12 70178 Stuttgart

Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht Anwalt Stuttgart - Nicht erst seit den prominenten Fällen, welche in Presse viel Aufsehen verursachten ist das Steuerstrafrecht ein viel diskutiertes und vor allem kontrovers besprochenes Thema. Hier soll es jedoch nicht um eine Politische Diskussion gehen sondern vielmehr um die Darstellung des Themas Steuerstrafrecht. Das deutsche Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen deutsche Steuergesetze androhen. Diese Tatbestände sind nicht in einem Gesetz vereint sondern in verschiedenen Gesetzen verteilt. Ausgangspunkt einer jeden Steuerhinterziehung ist die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung oder das pflichtwidrige Unterlassen einer solchen. Der Erfolg der Steuerhinterziehung besteht in einer Steuerverkürzung. Verkürzt sind Steuern immer dann, wenn sie nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. (§ 370 Abs. 4 S. 1 AO)

Steuerstrafrecht

Was erheblich und was pflichtwidrig ist, ergibt sich aus den einzelnen Vorschriften des besonderen Steuerrechts. Wir beraten und vertreten Sie bei Steuerstrafverfahren, bei Straf-und Bußgeldverfahren des Finanzamtes und vor den Gerichten, sowohl bei den Straf-, wie auch den zwangsläufig einhergehenden Finanzgerichtsverfahren, wie immer umfassend und ganzheitlich aus einer Hand.
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Steuerstrafrecht Anwalt Stuttgart - Nicht erst seit den prominenten Fällen, welche in Presse viel Aufsehen verursachten ist das Steuerstrafrecht ein viel diskutiertes und vor allem kontrovers besprochenes Thema. Hier soll es jedoch nicht um eine Politische Diskussion gehen sondern vielmehr um die Darstellung des Themas Steuerstrafrecht. Das deutsche Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen deutsche Steuergesetze androhen. Diese Tatbestände sind nicht in einem Gesetz vereint sondern in verschiedenen Gesetzen verteilt. Ausgangspunkt einer jeden Steuerhinterziehung ist die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung oder das pflichtwidrige Unterlassen einer solchen. Der Erfolg der Steuerhinterziehung besteht in einer Steuerverkürzung. Verkürzt sind Steuern immer dann, wenn sie nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. (§ 370 Abs. 4 S. 1 AO)

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Was erheblich und was pflichtwidrig ist, ergibt sich aus den einzelnen Vorschriften des besonderen Steuerrechts. Wir beraten und vertreten Sie bei Steuerstrafverfahren, bei Straf-und Bußgeldverfahren des Finanzamtes und vor den Gerichten, sowohl bei den Straf-, wie auch den zwangsläufig einhergehenden Finanzgerichtsverfahren, wie immer umfassend und ganzheitlich aus einer Hand.
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