Raub Anwalt Stuttgart
Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Raub § 249 StGB
Raub Anwalt Stuttgart hilft Ihnen schnell bei
einem Raub Vorwurf.
Der Raub gehört zu den schweren Straftaten
und ist ein Verbrechen. Dies bedeutet, daß bei
einer Verurteilung wegen Raub mit einer
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu
rechnen ist.
Es besteht die gute Möglichkeit, dass die Strafe
zur Bewährung ausgesetzt wird. Gerade bei Raub
ist es ratsam, einen Fachanwalt für Strafrecht zu
konsultieren. Der Rechtsanwalt muss darauf
hinzuwirken, dass nur ein minderschwerer Fall
angenommen wird. Dies macht dann eine
Strafaussetzung zr Bewährung sehr viel
wahrscheinlicher.
Hier der Gesetzeswortlaut:
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung
von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder
Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der
Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten
rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht
unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu fünf Jahren.