Kinderpornografie
Anwalt Spezialist für Sexualstrafrecht in Stuttgart
Kinderpornografie
Wann liegt Kinderpornografie vor?
Eine kinderpornographische Darstellung liegt vor,
wenn aus der Sicht eines objektiven Betrachters
der Eindruck erweckt wird, es handele sich um
eine noch nicht 14 Jahre altes Mädchen oder Junge.
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob unter weitgehender
Ausklammerung emotional-individualisierter Bezüge
der Mensch zum bloßen Objekt geschlechtlicher
Begierde gemacht worden ist. Erst wenn dies bejaht
werden kann, liegt Kinderpornografie im Sinne
von § 184 b StGB vor.
Besitz und Verbreiten
kinderpornographischer Schriften
gem. § 184b StGB
Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird
gem. § 184 b Abs. 1 StGB bestraft, wer pornografische Schriften, die
sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben,
1.
verbreitet,
2.
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst
zugänglich macht
oder
3.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt,
anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne
der Nr. 1 oder Nr. 2 zu verwenden.
Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis zu 10 Jahren, wenn man
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur
fortgesetzten Begehung solcher Taten zusammengeschlossen hat.
Aber auch der Besitz kinderpornografischer Schriften ist strafbar. Gem.
§ 184 b Abs. 4 Satz 2 StGB wird der Besitz kinderpornographischer
Schriften mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.