Anwalt Strafrecht Stuttgart
Rechtsanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
1.
Als Anwalt Strafrecht Stuttgart teile ich Ihnen
mit: Sie haben als Beschuldigter einer Straftat das
Recht zur Sache zu schweigen. Von diesem Recht
sollten sie unter allen Umständen Gebrauch
machen!!
2.
Machen Sie nur Angaben zu Ihrer Person (Name,
Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand,
Staatsangehörigkeit und Beruf). Nur dazu sind
Sie verpflichtet.
3.
Sie müssen sich nicht selbst belasten – weder
bei der polizeilichen Vernehmung, noch gegenüber
der Staatsanwaltschaft. Daher schweigen Sie!!
4.
Der Verteidiger wird zunächst Akteneinsicht
nehmen und klären, was Ihnen vorgeworfen
wird und welche Beweismittel gegen Sie vorliegen.
5.
Erst nach der Akteneinsicht und der anwaltlichen
Beratung mit einen Anwalt Strafrecht Stuttgart
haben Sie den Überblick und können,
zusammen mit Ihrem Verteidiger, entscheiden,
ob Sie zur Sache aussagen möchten oder lieber
von Ihrem Recht zu Schweigen weiterhin
Gebrauch machen!
Anwalt Strafrecht Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht rät Ihnen:
Fazit: Egal ob als Verdächtiger oder als Opfer - zu denken, man
käme mit der unbekannten und undurchschaubaren Situation
allein klar und könnte sie ohne fachmännische Hilfe
zufriedenstellend lösen, ist eine Illusion.
Weiterhelfen kann Ihnen nur ein Fachanwalt für Strafrecht!!
Dieser auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt, setzt sich
in Ihrem Interesse mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht
auseinander.