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Anwalt Strafrecht Stuttgart

Rechtsanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
1. Als Anwalt Strafrecht Stuttgart teile ich Ihnen mit: Sie haben als Beschuldigter einer Straftat das Recht zur Sache zu schweigen. Von diesem Recht sollten sie unter allen Umständen Gebrauch machen!! 2. Machen Sie nur Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Beruf). Nur dazu sind Sie verpflichtet. 3. Sie müssen sich nicht selbst belasten – weder bei der polizeilichen Vernehmung, noch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Daher schweigen Sie!! 4. Der Verteidiger wird zunächst Akteneinsicht nehmen und klären, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweismittel gegen Sie vorliegen. 5. Erst nach der Akteneinsicht und der anwaltlichen Beratung mit einen Anwalt Strafrecht Stuttgart haben Sie den Überblick und können, zusammen mit Ihrem Verteidiger, entscheiden, ob Sie zur Sache aussagen möchten oder lieber von Ihrem Recht zu Schweigen weiterhin Gebrauch machen!

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Fachanwalt für Strafrecht rät Ihnen:

Michael Erath Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Tel.: 0711 627 6699 2 Fax: 0711 627 6699 3 Mobil: 0176 4444 5872 kanzlei@ra-erath.de Anschrift: Kanzlei Erath Augustenstraße 12 70178 Stuttgart
Fazit: Egal ob als Verdächtiger oder als Opfer - zu denken, man käme mit der unbekannten und undurchschaubaren Situation allein klar und könnte sie ohne fachmännische Hilfe zufriedenstellend lösen, ist eine Illusion.

Weiterhelfen kann Ihnen nur ein Fachanwalt für Strafrecht!!

Dieser auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt, setzt sich in Ihrem Interesse mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht auseinander.
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