Ergänzendes Rechtsgebiet

Ausländerrecht

Neben dem strafrechtlichen Schwerpunkt der Kanzlei berät Rechtsanwalt Michael Erath auch zu ausländerrechtlichen Fragestellungen, die häufig mit strafrechtlichen Verfahren zusammenhängen — etwa zu den aufenthaltsrechtlichen Folgen einer Verurteilung (z. B. Ausweisung nach §§ 53 ff. AufenthG) oder zu aufenthaltsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren.

Da das Ausländerrecht kein Schwerpunkt der Kanzlei ist, erfolgt die Beratung in der Regel im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Mandat. Für eine Ersteinschätzung nehmen Sie gerne Kontakt auf.