Schwerpunkt Sexualstrafrecht
Sexualstrafrecht gehört zu den anspruchsvollsten und sensibelsten Bereichen des Strafrechts — hier ist besondere Erfahrung entscheidend.
Warum Sexualstrafrecht ein eigener Schwerpunkt ist
Kaum ein Rechtsgebiet hat sich in den letzten Jahren so grundlegend gewandelt wie das Sexualstrafrecht — von der "Nein heißt Nein"-Reform 2016 bis zu aktuellen Gesetzesvorhaben. Zugleich sind Verfahren in diesem Bereich oft von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, hohem öffentlichen und persönlichem Druck sowie komplexer aussagepsychologischer Beweiswürdigung geprägt. Rechtsanwalt Michael Erath hat sich diesem Bereich als einem erklärten Arbeitsschwerpunkt seiner Kanzlei verschrieben.
Themen in diesem Bereich
Sexueller Übergriff
§ 177 Abs. 5 StGBSexuelle Nötigung
§ 177 Abs. 6 StGBVergewaltigung
§§ 176 ff. StGBSex. Missbrauch von Kindern
§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGBSex. Missbrauch Widerstandsunfähiger
§ 183 StGBExhibitionismus
§ 184b StGBKinderpornografie
§§ 181a, 232a StGBZuhälterei / Zwangsprostitution
Diskrete, erfahrene Verteidigung
Verfahren im Sexualstrafrecht erfordern besondere Diskretion und Erfahrung mit aussagepsychologischen Gutachten. Rechtsanwalt Michael Erath ist Fachanwalt für Strafrecht und in diesem Bereich seit vielen Jahren tätig — sowohl in der Verteidigung Beschuldigter als auch in der Vertretung von Opfern als Nebenklage.