Das deutsche Strafrecht hat das Sexualstrafrecht ausschließlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Tatbestände sind dort im 13. Abschnitt (§§ 174 bis 184i StGB) zusammengefasst. Die Überschrift dieses Abschnitts lautet „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“.
Senisibles und schwieriges Rechtsgebiet
Das Sexualstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, welches ein besonders sensibles Feld ist. Steht jemand wegen eines Sexualdelikts vor Gericht oder ermittelt die Staatsanwaltschaft, so ist dies mit einer großen psychischen Belastung des Beschuldigtenund dessen Familie verbunden. In der Regel reagiert die Öffentlichkeit und die Presse auf die Anschuldigungen empört.Dies alles ist bei einer gelungenen Verteidigungsstrategie zu beachten. Rechtsanwalt Erathist bereits seit über 20 Jahre Strafverteidiger und hat sich schon vor langem auf das Sexualstrafrecht spezialisiert.
Hohe Quote von Falschbeschuldigungen
Gerade bei Sexualstraftaten aus dem Sexualstrafrecht ist die Quote der Fälle, in denen eine Falschbeschuldigung erhoben wird, ausgesprochen hoch. Es bedarf oftmals eines hohen Aufwandes und Sachverstandes des Strafverteidigers, unzutreffende Behauptungen zu entkräften. Die Anzeige einer Vergewaltigung kann noch viele Jahre nach der angeblichen Tat gestellt werden.Es ist relativ leicht zu behaupten, dass ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr unfreiwillig war.
Fingerspitzengefühl im Sexualstrafrecht
Das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren im Sexualstrafrecht ist für alle Beteiligtesehr aufreibend, so dass dem Anwalt im Sexualstrafverfahren insgesamt ein gutes „Fingerspitzengefühl“ und notwendige Erfahrung im Hinblick auf Aussagepsychologie, Vernehmungstechnik und Beweiswürdigung abverlangt wird.
Sexueller Missbrauch
von Kindern
Als sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet man alle sexuellen Handlungen mit, an oder vor Kinder. Diese sind ausnahmslos strafbar.Weitere Informationen hier.
Verbreitung, Erwerb
und Besitz kinder-
oder jugendporno-
graphischer Schriften
Bei solchen Schriften ist jeder Besitz, das öffentlich Zugänglich machen und das Verbreiten strafbar.Weitere Informationen hier.
Ausbeutung von
Prostituierten,
Zuhälterei,
Zwangsprostitution
Die Prostitution ist grundsätzlich erlaubt. Die Ausbeutung vonProstituierten nicht.Weiter Informationen hier.
Exhibitionismus
Der Tatbestand des Exhibitionismus ist nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung dient.Weitere Informationen hier.
Vergewaltigung
Die Vergewaltigung ist im §177 Abs. 6 StGB geregelt. Die Vergewaltigung setzt ein Eindringen in das Opfer voraus.Weiter Informationen hier.
Sexueller Übergriff
Mit dem neu geschaffenen Tatbestand des sexuellen Übergriffs wird auf den erkennbaren Willen des Opfers abgestellt. Weitere Informationen hier.
Sexuelle Nötigung
Wer eine andere Person mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt nötigt, sexuelle Handlungen an sich zu dulden, begeht eine sexuelle Nötigung.Weitere Informationen hier.
Sexueller Missbrauch
widerstandsunfähiger
Personen
Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen ist ein Unterfall der Vergewaltigung.Weitere Informationen hier.
Anwalt Spezialist Sexualstrafrecht
Anwalt Spezialist für Sexualstrafrecht in Stuttgart
Das deutsche Strafrecht hat das Sexualstrafrecht ausschließlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Tatbestände sind dort im 13. Abschnitt (§§ 174 bis 184i StGB) zusammengefasst. Die Überschrift dieses Abschnitts lautet „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“.
Senisibles, schwieriges Rechtsgebiet
Das Sexualstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, welches ein besonders sensibles Feld ist. Steht jemand wegen eines Sexualdelikts vor Gericht oder ermittelt die Staatsanwaltschaft, so ist dies mit einergroßen psychischen Belastung des Beschuldigtenund dessen Familie verbunden. In der Regel reagiert die Öffentlichkeit und die Presse auf die Anschuldigungen empört. Dies alles ist bei einer gelungenen Verteidigungsstrategie zu beachten. Rechtsanwalt Erath ist bereits seit über 20 Jahre Strafverteidiger und hat sich schon vor langem auf das Sexualstrafrecht spezialisiert.
Hohe Quote Falschbeschuldigungen
Gerade bei Sexualstraftaten aus dem Sexualstrafrecht ist die Quote der Fälle, in denen eine Falschbeschuldigung erhoben wird, ausgesprochen hoch. Es bedarf oftmals eines hohen Aufwandes und Sachverstandes des Strafverteidigers, unzutreffende Behauptungen zu entkräften. Die Anzeige einer Vergewaltigung kann noch viele Jahre nach der angeblichen Tat gestellt werden. Es ist relativ leicht zu behaupten, dass ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr unfreiwillig war.
Fingerspitzengefühl Sexualstrafrecht
Das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren im Sexualstrafrecht ist für alle Beteiligte sehr aufreibend, so dass dem Anwalt im Sexualstrafverfahren insgesamt ein gutes „Fingerspitzengefühl“ und notwendige Erfahrung im Hinblick auf Aussagepsychologie, Vernehmungstechnik und Beweiswürdigung abverlangt wird.
Vergewaltigung
Die Vergewaltigung ist im §177 Abs. 6 StGB geregelt. Die Vergewaltigung setzt ein Eindringen in das Opfer voraus.Weiter Informationen hier.
Sexueller Übergriff
Mit dem neu geschaffenen Tatbestand des sexuellen Übergriffs wird auf den erkennbaren Willen des Opfers abgestellt. Weitere Informationen hier.
Sexuelle Nötigung
Wer eine andere Person mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt nötigt, sexuelle Handlungen an sich zu dulden, begeht eine sexuelle Nötigung.Weitere Informationen hier.
Sexueller Missbrauch
widerstandsunfähiger
Personen
Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen ist ein Unterfall der Vergewaltigung.Weitere Informationen hier.
Sexueller Missbrauch
von Kindern
Als sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet man alle sexuellen Handlungen mit, an oder vor Kinder. Diese sind ausnahmslos strafbar.Weitere Informationen hier.
Verbreitung, Erwerb
und Besitz kinder-
oder jugendporno-
graphischer Schriften
Bei solchen Schriften ist jeder Besitz, das öffentlich Zugänglich machen und das Verbreiten strafbar.Weitere Informationen hier.
Ausbeutung von
Prostituierten,
Zuhälterei,
Zwangsprostitution
Die Prostitution ist grundsätzlich erlaubt. Die Ausbeutung vonProstituierten nicht.Weiter Informationen hier.
Exhibitionismus
Der Tatbestand des Exhibitionismus ist nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung dient.Weitere Informationen hier.