Strafrecht Stuttgart Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Strafrecht Stuttgart Strafverteidiger Anwalt

Anwalt Spezialist Sexualstrafrecht

Anwalt Spezialist für Sexualstrafrecht in Stuttgart

Anwalt Spezialist für Sexualstrafrecht

Das deutsche Strafrecht hat das Sexualstrafrecht ausschließlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Tatbestände sind dort im 13. Abschnitt (§§ 174 bis 184i StGB) zusammengefasst. Die Überschrift dieses Abschnitts lautet „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“.

Senisibles und schwieriges Rechtsgebiet

Das Sexualstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, welches ein besonders sensibles Feld ist. Steht jemand wegen eines Sexualdelikts vor Gericht oder ermittelt die Staatsanwaltschaft, so ist dies mit einer großen psychischen Belastung des Beschuldigten und dessen Familie verbunden. In der Regel reagiert die Öffentlichkeit und die Presse auf die Anschuldigungen empört. Dies alles ist bei einer gelungenen Verteidigungsstrategie zu beachten. Rechtsanwalt Erath ist bereits seit über 20 Jahre Strafverteidiger und hat sich schon vor langem auf das Sexualstrafrecht spezialisiert.

Hohe Quote von Falschbeschuldigungen

Gerade bei Sexualstraftaten aus dem Sexualstrafrecht ist die Quote der Fälle, in denen eine Falschbeschuldigung erhoben wird, ausgesprochen hoch. Es bedarf oftmals eines hohen Aufwandes und Sachverstandes des Strafverteidigers, unzutreffende Behauptungen zu entkräften. Die Anzeige einer Vergewaltigung kann noch viele Jahre nach der angeblichen Tat gestellt werden. Es ist relativ leicht zu behaupten, dass ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr unfreiwillig war.

Fingerspitzengefühl im Sexualstrafrecht

Das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren im Sexualstrafrecht ist für alle Beteiligte sehr aufreibend, so dass dem Anwalt im Sexualstrafverfahren insgesamt ein gutes „Fingerspitzengefühl“ und notwendige Erfahrung im Hinblick auf Aussagepsychologie, Vernehmungstechnik und Beweiswürdigung abverlangt wird.

Sexueller Missbrauch

von Kindern

Als sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet man alle sexuellen Handlungen mit, an oder vor Kinder. Diese sind ausnahmslos strafbar. Weitere Informationen hier.

Verbreitung, Erwerb

und Besitz kinder-

oder jugendporno-

graphischer Schriften

Bei solchen Schriften ist jeder Besitz, das öffentlich Zugänglich machen und das Verbreiten strafbar. Weitere Informationen hier.

Ausbeutung von

Prostituierten,

Zuhälterei,

Zwangsprostitution

Die Prostitution ist grundsätzlich erlaubt. Die Ausbeutung von Prostituierten nicht. Weiter Informationen hier.

Exhibitionismus

Der Tatbestand des Exhibitionismus ist nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung dient. Weitere Informationen hier.

Vergewaltigung

Die Vergewaltigung ist im §177 Abs. 6 StGB geregelt. Die Vergewaltigung setzt ein Eindringen in das Opfer voraus. Weiter Informationen hier.

Sexueller Übergriff

Mit dem neu geschaffenen Tatbestand des sexuellen Übergriffs wird auf den erkennbaren Willen des Opfers abgestellt. Weitere Informationen hier.

Sexuelle Nötigung

Wer eine andere Person mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt nötigt, sexuelle Handlungen an sich zu dulden, begeht eine sexuelle Nötigung. Weitere Informationen hier.

Sexueller Missbrauch

widerstandsunfähiger

Personen

Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen ist ein Unterfall der Vergewaltigung. Weitere Informationen hier.
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© 2022 Rechtsanwalt Michael Erath, Fachanwalt für Strafrecht. Strafverteidiger, Anwalt Strafrecht Stuttgart und bundesweit. E-Mail Kanzlei Erath Impressum Datenschutz

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Das deutsche Strafrecht hat das Sexualstrafrecht ausschließlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Tatbestände sind dort im 13. Abschnitt (§§ 174 bis 184i StGB) zusammengefasst. Die Überschrift dieses Abschnitts lautet „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“.

Senisibles, schwieriges Rechtsgebiet

Das Sexualstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, welches ein besonders sensibles Feld ist. Steht jemand wegen eines Sexualdelikts vor Gericht oder ermittelt die Staatsanwaltschaft, so ist dies mit einergroßen psychischen Belastung des Beschuldigten und dessen Familie verbunden. In der Regel reagiert die Öffentlichkeit und die Presse auf die Anschuldigungen empört. Dies alles ist bei einer gelungenen Verteidigungsstrategie zu beachten. Rechtsanwalt Erath ist bereits seit über 20 Jahre Strafverteidiger und hat sich schon vor langem auf das Sexualstrafrecht spezialisiert.

Hohe Quote Falschbeschuldigungen

Gerade bei Sexualstraftaten aus dem Sexualstrafrecht ist die Quote der Fälle, in denen eine Falschbeschuldigung erhoben wird, ausgesprochen hoch. Es bedarf oftmals eines hohen Aufwandes und Sachverstandes des Strafverteidigers, unzutreffende Behauptungen zu entkräften. Die Anzeige einer Vergewaltigung kann noch viele Jahre nach der angeblichen Tat gestellt werden. Es ist relativ leicht zu behaupten, dass ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr unfreiwillig war.

Fingerspitzengefühl Sexualstrafrecht

Das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren im Sexualstrafrecht ist für alle Beteiligte sehr aufreibend, so dass dem Anwalt im Sexualstrafverfahren insgesamt ein gutes „Fingerspitzengefühl“ und notwendige Erfahrung im Hinblick auf Aussagepsychologie, Vernehmungstechnik und Beweiswürdigung abverlangt wird.

Vergewaltigung

Die Vergewaltigung ist im §177 Abs. 6 StGB geregelt. Die Vergewaltigung setzt ein Eindringen in das Opfer voraus. Weiter Informationen hier.

Sexueller Übergriff

Mit dem neu geschaffenen Tatbestand des sexuellen Übergriffs wird auf den erkennbaren Willen des Opfers abgestellt. Weitere Informationen hier.

Sexuelle Nötigung

Wer eine andere Person mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt nötigt, sexuelle Handlungen an sich zu dulden, begeht eine sexuelle Nötigung. Weitere Informationen hier.

Sexueller Missbrauch

widerstandsunfähiger

Personen

Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen ist ein Unterfall der Vergewaltigung. Weitere Informationen hier.

Sexueller Missbrauch

von Kindern

Als sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet man alle sexuellen Handlungen mit, an oder vor Kinder. Diese sind ausnahmslos strafbar. Weitere Informationen hier.

Verbreitung, Erwerb

und Besitz kinder-

oder jugendporno-

graphischer Schriften

Bei solchen Schriften ist jeder Besitz, das öffentlich Zugänglich machen und das Verbreiten strafbar. Weitere Informationen hier.

Ausbeutung von

Prostituierten,

Zuhälterei,

Zwangsprostitution

Die Prostitution ist grundsätzlich erlaubt. Die Ausbeutung von Prostituierten nicht. Weiter Informationen hier.

Exhibitionismus

Der Tatbestand des Exhibitionismus ist nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung dient. Weitere Informationen hier.
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