Beleidigung Rechtsanwalt Stuttgart
Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Strafbar ist die Kundgabe von Nichtachtung oder
Missachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten.
Beleidigt werden kann jede lebende Person.
Beleidigt werden kann auch eine Personenmehrheiten.
Diese Personenmehrheit muss eine rechtlich
anerkannte gesellschaftliche oder wirtschaftliche
Funktion erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden
können.
Ist diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt zu prüfen,
ob nicht mehrere Menschen unter einer
Sammelbezeichnung beleidigt wurden.
Dabei ist der Sinn aufgrund der Begleitumstände
und des gesamten Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht,
zu bestimmen. Die Kundgabe muss ehrverletzend sein, was bei
bloßen Unhöflichkeiten oder Ungeschicklichkeit noch lange
nicht der Fall ist.
Beleidigung
§ 185
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer
Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.