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Hehlerei Rechtsanwalt Stuttgart

Fachanwalt Strafrecht Stuttgart Erath
Michael Erath Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Tel.: 0711 627 6699 2 Fax: 0711 627 6699 3 Mobil: 0176 4444 5872 kanzlei@ra-erath.de Anschrift: Kanzlei Erath Augustenstraße 12 70178 Stuttgart

“Der Hehler ist nicht besser als der Stehler”

(Sagt der Volksmund)

Zum besseren Verständnis der Zusammenhänge hier als erstes der Gesetzestext: § 259 StGB Hehlerei (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß. (3) Der Versuch ist strafbar.
§ 260 StGB Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei 1. gewerbsmäßig oder 2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, begeht. (2) Der Versuch ist strafbar. (...) § 260a StGB Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Einige Bemerkungen zur Hehlerei:

Der Strafrahmen für "einfache" Hehlerei ist derselbe wie beim Diebstahl. Beide Tatbestände haben einen Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Die verkaufte bzw angekaufte Sache muss nicht durch Diebstahl erlangt worden sein. In Frage kommen alle Delikte, die gegen fremdes Vermögen gerichtet sind. Absetzen oder absetzen helfen bedeutet, dass man die gestohlene Sache nicht selbst kauft, dies ist der Normalfall der Hehlerei, sondern sie im Auftrag des Diebes an einen Dritten verkauft. Man nicht unbedingt wissen muss, dass die Sache gestohlen wurde, die man kauft. Es reicht, wenn man es billigend in Kauf nimmt, dass sie gestohlen sein könnte.
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(Sagt der Volksmund)

Zum besseren Verständnis der Zusammenhänge hier als erstes der Gesetzestext: § 259 StGB Hehlerei (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß. (3) Der Versuch ist strafbar.
§ 260 StGB Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei 1. gewerbsmäßig oder 2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, begeht. (2) Der Versuch ist strafbar. (...) § 260a StGB Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Einige Bemerkungen zur Hehlerei:

Der Strafrahmen für "einfache" Hehlerei ist derselbe wie beim Diebstahl. Beide Tatbestände haben einen Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Die verkaufte bzw angekaufte Sache muss nicht durch Diebstahl erlangt worden sein. In Frage kommen alle Delikte, die gegen fremdes Vermögen gerichtet sind. Absetzen oder absetzen helfen bedeutet, dass man die gestohlene Sache nicht selbst kauft, dies ist der Normalfall der Hehlerei, sondern sie im Auftrag des Diebes an einen Dritten verkauft. Man nicht unbedingt wissen muss, dass die Sache gestohlen wurde, die man kauft. Es reicht, wenn man es billigend in Kauf nimmt, dass sie gestohlen sein könnte.
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