Topthema
Reformdebatte im Sexualstrafrecht: Wohin entwickelt sich der Tatbestand der sexuellen Nötigung?
Im Bundestag wird derzeit über eine Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts beraten. Ein Gesetzentwurf sieht vor, im Bereich der §§ 177 ff. StGB einen eigenständigen Fahrlässigkeitstatbestand einzuführen. Parallel wird diskutiert, den Schutz vor der Verabreichung betäubender Substanzen (K.-o.-Tropfen) bei Sexual- und Raubdelikten ausdrücklich zu verankern.
Die Debatte verlief kontrovers: Befürworter sehen die Schließung realer Strafbarkeitslücken, Kritiker warnen vor einer Verschiebung der Beweislast zulasten des Beschuldigten. Aus Sicht der Strafverteidigung ist entscheidend, ob der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" praktisch gewahrt bleibt. Wir beobachten das Gesetzgebungsverfahren weiter.
Kryptowerte im Visier der Steuerfahndung
Seit dem 1. Januar 2026 ist das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) in Kraft. Krypto-Handelsplattformen müssen Transaktionsdaten künftig automatisiert an die Finanzbehörden melden. Wer Krypto-Gewinne bislang nicht vollständig erklärt hat, muss damit rechnen, dass dies auffällt — auch rückwirkend. Mehr dazu auf unserer Seite zum Steuerstrafrecht.